Absturzsicherung

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Für Spielplatzgeräte werden gemäß der Norm DIN EN 1176 Absturzsicherungen an erhöhten Standflächen (Plattformen) nötig. Die Art der Sicherung ist dabei von der Fallhöhe abhängig und davon ob es sich um ein leicht zugängliches Spielgerät oder ein nicht leicht zugängliches Gerät handelt.

Was ist der Unterschied zwischen leicht zugänglichen und nicht leicht zugänglichen Spielplatzgeräten?

  • leicht zugänglich
    • Ein Spielgerät gilt als leicht zugänglich, wenn nur einfache Geschicklichkeit erforderlich ist, das Gerät zu besteigen.
    • Leicht zugängliche Zugänge sind zum Beispiel Rampen, Treppen und terrassenförmig, hintereinander angeordnete Plattformen mit einem Höhenunterschied von weniger als 60 cm.
  • nicht leicht zugänglich
    • Ein Spielplatzgerät gilt als nicht leicht zugänglich, wenn ein Nutzer nicht ohne weiteres auf das Gerät gelangen kann, sondern überlegen muss, wo Hände und Füße platziert werden müssen, um aufzusteigen. Eine solche Art von Zugang verlangsamt die Bewegung und verschafft Zeit zum Eingreifen durch Erwachsene.
    • Nicht leicht zugängliche Zugänge sind zum Beispiel steile Spielelemente mit einer Neigung von über 45° (Kletterwand, Kletternetz usw.), Höhenunterschiede zwischen Plattformen von mehr als 60 cm, Leitern mit der ersten Sprosse mehr als 40 cm über dem Boden.
viereckiger Spielturm mit Rutsche, Podesthöhe 1,5 m; Seitenlänge ca. 1x1m; Satteldach, schräges Kletternetz, Kletterwand, schräge Rampe mit Halteseil

Welche Arten von Absturzsicherung gibt es bei Spielplatzgeräten?

  • Handlauf
    Handläufe sollen dem Nutzer helfen, die Balance bzw. das Gleichgewicht zu halten. Sie sind eher eine Unterstützung als eine Absturzsicherung. Meist handelt es sich dabei um ein einzelnes, wackeliges Seil in Greifhöhe oder einen Griff.
  • Geländer
    Bei Fallhöhen zwischen 1 – 2 m benötigen Plattformen von nicht leicht zugänglichen Spielplatzgeräten ein Geländer. Das Geländer muss die Standfläche komplett umschließen. Zugangs- und Ausgangsöffnungen dürfen maximal 50 cm breit sein; Außer bei angeschlossenen Spielelementen, wie Treppen, Rampen, Brücken etc. Dann darf die Öffnung nicht breiter sein als das angeschlossene Spielelement. Ein Geländer ist meist ein waagrechter Holzriegel oder eine Metallstange.
  • Brüstung
    Bei leicht zugänglichen Spielgeräten ist eine Brüstung ab einer Fallhöhe von 60 cm Pflicht, während eine Brüstung bei nicht leicht zugänglichen Geräten erst ab 2 m Fallhöhe erforderlich ist. Die Brüstung muss die Standfläche komplett umschließen. Zugangs- und Ausgangsöffnungen dürfen maximal 50 cm breit sein, außer über der Öffnung befindet sich ein Geländer. Die Füllung der Brüstung sollte nicht zum Klettern ermutigen. Daher dürfen auch keine waagrechten Streben vorhanden sein, die als Tritthilfe beim Aufsteigen dienen könnten. Auch die Oberkante sollte Kinder nicht dazu animieren auf ihr zu sitzen oder zu stehen.
Spielplatzgerät Absturzsicherung Schema: Handlauf; eine schmale Brücke aus Stämmen zwischen zwei Pfosten, ca. 1,5 m über dem Boden. darauf ein stehender Bub, in Hüfthöhe ein rotes, waagrechtes Halteseil
Handlauf
Spielplatzgerät Absturzsicherung Schema: Geländer; ein dreieckiger Spielturm mit Leiter und Plattform in ca 1,5 m Höhe; Geländer aus waagrechten Holzriegeln umlaufend um die Plattform. auf der Plattform steht ein Junge
Geländer
Spielplatzgerät Absturzsicherung Schema: Brüstung; ein viereckiger Spielturm mit Leiter und Plattform in ca 2 m Höhe; Brüstung aus vertikalen Staketen an waagrechten Holzriegeln umlaufend um die Plattform. auf der Plattform steht ein Junge und schaut runter
Brüstung

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Quellen und Referenzen

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