Spielplatzprüfung
Als Betreiber von Spielplätzen und öffentlichen Fitnessanlagen hat man, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, die Sicherheit der Anlage und der Geräte zu gewährleisten. Andernfalls ist man als Betreiber für mögliche Unfallfolgen haftbar.
Betreiber ist jeder, der öffentlich zugängliche Geräte bereitstellt, wie z. B. Gemeinden, Eigentums- und Baugesellschaften, Restaurantbesitzer, Campingplatzbetreiber und andere.
Daher sind regelmäßige Prüfungen erforderlich. Diese Kontrollen müssen von geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Besonders die jährliche Hauptinspektion muss durch einen zertifizierten Spielplatzkontrolleur, wie von Ludimus GmbH, erfolgen.
Wir übernehmen für euch die sicherheitstechnische Untersuchungen von Spielplätzen und Fitnessanlagen in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Miesbach, Rosenheim und darüber hinaus. Wir unterstützen euch auch in Tirol, in Schwaz und angrenzenden Bezirken.
Erstinspektion von Spielplatzgeräten nach Montage
Nach der DIN EN 1176 sollen alle Spielplatzgeräte nach ihrer Installation oder nach Umbauten, besonders bei Eigenbau, auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Vor allem die Standsicherheit muss gewährleistet werden und potentiell gefährliche Fangstellen müssen erkannt und entschärft werden. Die Prüfung auf Normkonformität und den betriebssicheren Zustand der Spielplatzgeräte muss durch einen sachkundigen Spielplatzinspektor erfolgen.
Jahreshauptinspektion von Spielplätzen
Die DIN EN 1176, wie auch die DIN EN 16630 schreiben vor, dass Spielplatz- und Fitnessgeräte einmal im Jahr durch einen sachkundigen Spielplatzprüfer auf Normkonfomität und Standsicherheit zu überprüfen sind. Eine solche Überprüfung gewährleistet den dauerhaften, betriebssicheren Zustands der Geräte und der gesamten Anlage.
Diese jährliche Hauptuntersuchung darf nicht von der selben Person durchgeführt werden, die auch die regelmäßigen operativen Inspektionen und eventuelle Reparaturen durchführt. Hier sollte das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden und ein externer Prüfer, wie von Ludimus GmbH, beauftragt werden.
Unsere Leistungen im Rahmen einer Prüfung
- Prüfung der Geräte, Fall- und Freiräume nach DIN EN 1176, 1177 (Spielplatzgeräte), DIN EN 16630 (Outdoor Fitnessgeräte) und anderen verwandten Richtlinien und Regelungen.
- Bei der Einschätzung von Gefahrenpotenzialen berücksichtigen wir nicht nur die gesetzlichen und normativen Vorgaben, sondern selbstverständlich auch das Spielverhalten der Kinder und die tatsächlichen Umstände vor Ort.
- Zu jeder unserer Prüfungen erhaltet ihr einen umfangreichen, bebilderten Bericht zur Dokumentation, mit dessen Hilfe ihr nachweisen könnt, dass ihr eurer Verkehrssicherungspflicht nachkommt.
- Wir stellen nicht nur Mängel fest, sondern liefern die Lösungsvorschläge zur Beseitigung von Gefahren und Problemen gleich mit.
- Auf Wunsch erinnern wir euch rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung.
Häufig gestellte Fragen zur Spielplatzprüfung (FAQ)
Ist unser Spielplatz ein öffentlicher Spielplatz?
Sobald Spielgeräte ohne Weiteres erreichbar sind und ohne Aufsicht zugänglich sind, gelten sie als öffentlich zugänglich. Das gilt auch für Anlagen, die in Außenbereichen von Gastronomiebetrieben, wie Restaurants und Hotels oder auf Vereinsgelände stehen. Solche Geräte fallen unter die Bestimmungen der Norm für öffentliche Spielplatzgeräte DIN EN 1176. Der Betreiber hat seinen Verkehrssicherungspflichten dementsprechend nachzukommen.
Wie oft muss ein Spielplatz kontrolliert werden?
Grundsätzlich werden 3 Stufen der Spielplatzprüfung unterschieden (Gleiches gilt auch für standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich):
- Sichtkontrolle: Sollte mindestens einmal wöchentlich sattfinden.
- Operative Kontrolle: Sollte mindestens alle drei Monate stattfinden, um die Funktion der Spielgeräte zu kontrollieren und um Verschleiß frühzeitig zu erkennen.
- Hauptuntersuchung: Unmittelbar nach einem Neu- oder Umbau eines Kinderspielplatzes und dann regelmäßig einmal pro Jahr fällig.
Wer überwacht, wann die nächste Spielplatzinspektion fällig ist?
Sobald wir einmal eine Spielplatzprüfung für euch durchgeführt haben, erinnern wir euch gerne rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung. So verpasst ihr keine wichtigen Termine mehr.
Wer darf Spielplätze abnehmen?
Die jährliche Hauptinspektion und die Erstabnahme von Spielplätzen nach einem Neubau oder Umbau sollten grundsätzlich nur von sachkundigen Personen (zertifizierte Spielplatzprüfer) durchgeführt werden.
Was kostet eine Spielplatzprüfung?
Da jeder Spielplatz anders ist, kann das nicht pauschal beantwortet werden. Beeinflussende Faktoren, die bei der Preisfindung für eine Inspektion zu berücksichtigen sind, sind z. B. Größe bzw. Flächenausdehnung der Anlage, Anzahl und Größe der Geräte, Nutzungsintensität (Pausenhof vs. abgelegenes Wanderziel) und auch das Alter von Geräten. Wir erstellen euch gerne ein persönliches Angebot.