Spielplatzgerät

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Spielplatzgeräte sind Bauten oder Objekte im öffentlichen oder öffentlich-ähnlichen Bereich, die durch ihre Konstruktion Kinder und Jugendliche zum eigenständigen Spielen verleiten sollen. Oft hört oder liest man auch die Begriffe „Spielgerät“ oder „Kinderspielgerät“.

Es kann unterschieden werden zwischen freistehenden Einzelgeräten, die für sich alleine genutzt werden können und Gerätekombinationen, die mehrere Aktivitäten gleichzeitig anbieten.

Eine weitere Unterscheidung kann die Nutzungsart bzw. die vorgesehene Bewegungsart sein:

Sechseckiger Spielturm mit blauen Standpfosten, rotem Spitzdach, einer Rampe mit rotem Seil, einer Sprossenleiter und einer Edelstahlrutsche. Das Spielplatzgerät "Turm" steht auf einer Kiesfläche zwischen mehrstöckigen Wohnblocks
  • Schaukeln
  • Rutschen
  • Klettern
  • Wippen
  • Karussells (Drehen)
  • Trampoline (Springen)
  • Seilbahnen

Mithilfe bzw. an Spielplatzgeräten lernen Kinder und Jugendliche, unter geschützter Atmosphäre, Gefahren zu erkennen und Risiken einzuschätzen. Spielplatzgeräte können die Entwicklung von Kindern positiv beeinflussen, wenn sie zum kreativen Nutzen der eigenen Fähigkeiten motivieren.

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Spielplatzgerät: Definition nach DIN EN 1176

Spielplatzgeräte sind „Geräte und Bauten einschließlich Bauteile und Konstruktionselemente, mit oder an denen sich Kinder im Außen- und Innenbereich nach eigenen, jederzeit veränderbaren Regeln oder Spielmotivationen einzeln oder in Gruppen spielen können.“

Begriff nach DIN EN 71

Die Norm DIN EN 71 gilt für ortsfeste Spielgeräte im häuslichen Bereich, also zum Beispiel für Schaukeln und Spielhäuser für den privaten Garten. Die DIN EN 71 verwendet zur Abgrenzung den Begriff „Aktivitätsspielzeug“ anstelle von Spielgerät.


Quellen und Referenzen

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