Fangstellen

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Fangstellen ergeben sich überall dort, wo der gesamte Körper, Körperteile oder Kleidungstsücke bei der Benutzung hängenbleiben können und sich der Nutzer nicht selbst befreien kann, wenn er hineingerät.

Fangstellen stellen ein hohes Verletzungsrisiko dar, weil sich der Rest des Körpers wegen der Schwerkraft oder anderer erzwungener Bewegung (Wippen, Schaukeln, Rutschen, …) weiter bewegt bzw. weiter bewegen will.

Fangstellen können sich ergeben aus:

  • vollständig umschlossenen Öffnungen
  • teilweise umschlossenen und V-förmige Öffnungen (nach oben offen)
  • Bewegungen von Bauteilen

Arten von Fangstellen:

  • Gesamter Körper
  • Kopf und Hals
  • Bein und Fuß
  • Kleidung und Haare
  • Finger

Zur Entdeckung von Fangstellen stellt die Norm DIN EN 1176 eine Reihe an Prüfkörpern und zugehörigen Prüfverfahren zur Verfügung. Diese Verfahren werden beim Neu- oder Umbau von Geräten, sowie bei der jährlichen Sicherheitsüberprüfung angewandt.

Ludimus Mitarbeiter kontrolliert einen abgehängten Turnring mit einem Prüfkörper auf Fangstellen.
Prüfkörper C passt nicht durch = ✔️Bestandene Prüfung: keine Fangstelle gemäß DIN EN 1176
Detailaufnahme: Spielplatzprüfung mit dem Prüfkörper C zwischen der letzten Leitersprosse und einer Turmplattform. Prüfung nicht bestanden: Fangstelle für Kopf
Prüfkörper C passt durch, D aber nicht = ❌ Fangstelle für Kopf
Detailaufnahme:  Prüfkörper für teilweise umschlossene und V-förmige Öffnungen hängt zwischen den Staketen eines Zauns. Prüfung nicht bestanden: Fangstelle für Kopf und Hals
❌ Fangstelle für Kopf und Hals an einem Zaun

Quellen und Referenzen

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