Die Norm DIN EN 16630 ist die Europäische Norm für „Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich“, oft auch „Outdoor-Fitnessgeräte“ genannt.
Die Norm empfiehlt die Nutzung von Fitnessgeräten für Jugendliche und Erwachsene bzw. für Personen ab einer Körpergröße von mindestens 1,40 m. Aus der Beschränkung auf diesen Nutzerkreis leiten sich entsprechend die sicherheitstechnischen Anfoprderungen an die Geräte selbst ab. Ziel der Normen ist es dabei, Nutzer vor schwerwiegenden Verletzungen und bleibenden Schäden zu schützen.
Die DIN EN 16630 baut größtenteils auf der Norm für Spielplatzgeräte (DIN EN 1176) auf und übernimmt auch viele der Inhalte. Denn selbst wenn Fitnessgeräte räumlich getrennt von Spielplatzgeräten aufgestellt werden, ist eine (Fehl-)Benutzung durch Kinder natürlich nie auszuschließen.
In der Einleitung zur DIN EN 116630 findet dennoch eine klare Abgrenzung statt: „Geräte nach dieser Norm sind keine Spielplatzgeräte für Kinder (Normenreihe EN 1176), stationäre Trainingsgeräte im Innenbereich (Normenreihe EN 957) oder frei zugängliche Multisportgeräte (EN 15312), auch wenn sie den Anforderungen jeder dieser Normen entsprechen.“
Die Norm DIN EN 16630 stellt Anforderungen an die Sicherheit von öffentlich zugänglichen Fitnessgeräten, die erfüllt sein müssen, um Nutzer bei sachgemäßer Benutzung der Geräte vor Gefahren zu Schützen. Dazu gehören Anforderungen an Materialien, Konstruktion und Standfestigkeit. Weitere Themen sind Vermeidung von und Prüfung auf gefährliche Fangstellen.
Wichtigste Unterschiede DIN EN 16630 zu DIN EN 1176
DIN EN 16630 (Fitnessgeräte) | DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte) | |
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Begriffe | Bewegungsfläche Bewegungsraum | Aufprallfläche Fallraum |
Fallschutzboden mit stoßdämpfenden Eigenschaften | ab 1 m Fallhöhe | ab 60 cm Fallhöhe |