FAQ – Häufig gestellte Fragen

… zu Spielgeräten

Welche Norm für Spielgeräte?

Sobald Spielgeräte ohne Weiteres erreichbar und ohne Aufsicht zugänglich sind, gelten sie als öffentlich zugänglich. Das gilt auch für Anlagen, die in Außenbereichen von Gastronomiebetrieben, wie Restaurants und Hotels oder auf Vereinsgelände stehen. Wir planen und bauen unsere Spielgeräte daher nach der Norm für öffentlich zugängliche Spielplatzgeräte DIN EN 1176. Spielgeräte aus dem Baumarkt sind in der Regel nur nach der DIN EN 71 (Spielzeug) konzipiert und genügen den hohen Sicherheitsanforderungen an öffentlich zugängliche Spielanlagen nicht. Solche Anlagen sind ausschließlich für den privaten Garten gedacht!

Welchen Boden auf Spielplätzen?

Spielgeräte benötigen entsprechend ihrer Fallhöhe einen passenden aufpralldämpfenden Boden im Fallbereich. Die Norm DIN EN 1176 sieht folgende Staffelung vor:

  • Bei einer Fallhöhe unter 60 cm ist jede Art von Boden zulässig.
  • Bei einer Fallhöhe unter 1 m ist Oberboden (z.B. Rasen) möglich.
  • Bei Fallhöhen zwischen 1-3 m wird ein spezieller falldämpfender Bodenbelag benötigt. Dazu eignen sich lose Materialien wie Holzschnitzel (5-30 mm), Fallschutz-Kies (2-8 mm) oder Fallschutz-Sand (0,2-2 mm) in, von der Norm vorgegebenen, Schichtdicken von 30-40 cm (je nach Fallhöhe). Die benötigte Schichtstärke von synthetischem Fallschutz, wie Gummigranulat in Form von Platten oder flächig gegossen, richtet sich nach den jeweiligen Herstellerangaben.

Jede auf Kinderspielplätzen eingesetzte Bodenart hat ihre Vor- und Nachteile:

FallschutzmaterialVorteileNachteile
Holzschnitzel / Hackschnitzel+ meist sehr günstig
+ umweltfreundlich
– verdichtet sich und verrottet langsam
– muss regelmäßig nachgefüllt werden
Rindenmulch+ meist sehr günstig
+ umweltfreundlich
– wird schnell matschig
– verdichtet sich und verrottet langsam
– muss regelmäßig nachgefüllt werden
– versauert den Boden und greift Geräteteile im Boden an
Sand+ meist sehr günstig
+ umweltfreundlich
– verflüchtigt sich relativ leicht
– muss regelmäßig nachgefüllt werden
Kies+ meist sehr günstig
+ umweltfreundlich
– im trockenen Zustand oft staubig
– verfestigt sich besonders bei kalkhaltigen Böden relativ schnell zu einem harten Boden
– muss gelegentlich nachgefüllt werden
Künstliche Beläge+ pflegeleicht
+ befahrbar mit Kinderwagen und Rollstuhl
– teuer
– nicht umweltfreundlich

Was sind Betreiberpflichten auf Spielplätzen?

Sobald Spielgeräte ohne Weiteres erreichbar und ohne Aufsicht zugänglich sind, gelten sie als öffentlich zugänglich. Mit der Errichtung einer Spielanlage übernimmt der Betreiber die Verantwortung über die Sicherheit der Geräte, Böden etc..

  • Spielplatzgeräte, wie von Ludimus, gebaut und montiert gemäß der Norm für öffentliche Spielplatzgeräte DIN EN 1176 sind in diesem Kontext Pflicht.
  • Eine Erstabnahme nach erfolgter Montage erhöht das Sicherheitslevel.
  • Gemäß DIN EN 1176 sind zudem regelmäßige, dokumentierte Inspektionen vorgesehen:
    • Sichtkontrolle: Sollte mindestens einmal wöchentlich stattfinden.
    • Operative Kontrolle: Sollte mindestens alle drei Monate stattfinden, um die Funktion der Spielgeräte zu kontrollieren und um Verschleiß frühzeitig zu erkennen.
    • Hauptuntersuchung: Unmittelbar nach einem Neu- oder Umbau eines Kinderspielplatzes und dann regelmäßig einmal pro Jahr fällig.

Robinie direkt in den Boden oder mit Stahlfuß?

Robinienholz kann aufgrund seiner herausragenden Eigenschaften problemlos im direkten Erdkontakt verbaut werden, auch ohne zusätzlichen Holzschutz oder Imprägnierung. Bei Erdberührung von Robinienpfosten geht man allgemein von einer Haltbarkeit von 15 – 30 Jahren aus. Wir empfehlen Robinienstämme direkt, ohne zusätzliche Pfostenschuhe aus Stahl einzubetonieren. Stahlfüße bringen in diesem Kontext keine Vorteile, im Gegenteil:

  • Die Schraubverbindungen zwischen Fuß und Stamm erzeugen eine Schwachstelle, wodurch sich ein erhöhter Verschleiß und Wartungsaufwand ergibt (z.B. Nachziehen von sich lockernden Verbindungen).
  • Das zusätzliche Material und der Arbeitsmehraufwand beim Einpassen der Robinie in die Füße erzeugt deutlich höhere Herstellkosten.

… zur Spielplatzprüfung

Ist unser Spielplatz ein öffentlicher Spielplatz?

Sobald Spielgeräte ohne Weiteres erreichbar sind und ohne Aufsicht zugänglich sind, gelten sie als öffentlich zugänglich. Das gilt auch für Anlagen, die in Außenbereichen von Gastronomiebetrieben, wie Restaurants und Hotels oder auf Vereinsgelände stehen. Solche Geräte fallen unter die Bestimmungen der Norm für öffentliche Spielplatzgeräte DIN EN 1176. Der Betreiber hat seinen Verkehrssicherungspflichten dementsprechend nachzukommen.

Wie oft muss ein Spielplatz kontrolliert werden?

Grundsätzlich werden 3 Stufen der Spielplatzprüfung unterschieden (Gleiches gilt auch für standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich):

  1. Sichtkontrolle: Sollte mindestens einmal wöchentlich sattfinden.
  2. Operative Kontrolle: Sollte mindestens alle drei Monate stattfinden, um die Funktion der Spielgeräte zu kontrollieren und um Verschleiß frühzeitig zu erkennen.
  3. Hauptuntersuchung: Unmittelbar nach einem Neu- oder Umbau eines Kinderspielplatzes und dann regelmäßig einmal pro Jahr fällig.

Wer überwacht, wann die nächste Spielplatzinspektion fällig ist?

Sobald wir einmal eine Spielplatzprüfung für euch durchgeführt haben, erinnern wir euch gerne rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung. So verpasst ihr keine wichtigen Termine mehr.

Wer darf Spielplätze abnehmen?

Die jährliche Hauptinspektion und die Erstabnahme von Spielplätzen nach einem Neubau oder Umbau sollten grundsätzlich nur von sachkundigen Personen (zertifizierte Spielplatzprüfer) durchgeführt werden.

Was kostet eine Spielplatzprüfung?

Da jeder Spielplatz anders ist, kann das nicht pauschal beantwortet werden. Beeinflussende Faktoren, die bei der Preisfindung für eine Inspektion zu berücksichtigen sind, sind z. B. Größe bzw. Flächenausdehnung der Anlage, Anzahl und Größe der Geräte, Nutzungsintensität (Pausenhof vs. abgelegenes Wanderziel) und auch das Alter von Geräten. Wir erstellen euch gerne ein persönliches Angebot.